Am 22. September wird im Kanton Baselland über die gesetzliche Grundlage für einen Zulassungsstopp von Ärztinnen und Ärzten abgestimmt.
Arzt mit Kittel und Stethoskop - Keystone
Der Gesetzesentwurf zum Ärztestopp steht in Basel-Landschaft zur Abstimmung. - Community
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Im Kanton Baselland wird am 22. September die gesetzliche Grundlage für einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte zur Abstimmung kommen.

Dies wird nötig, weil der Landrat im April bei der Abstimmung über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes das Vierfünftelmehr knapp verpasst hat.

Anlass für die Revision ist eine Bundesvorgabe. Seit Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu beschränken, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen.

Die Änderung im Baselbieter Gesundheitsgesetz würde es ermöglichen, dass die Regierung in einzelnen Fachgebieten Höchstzahlen festlegt und auch einen Zulassungsstopp anordnen kann. Dies soll eine ungebremste Zunahme in bereits bedarfsgerecht versorgten Fachgebieten verhindern und damit die Gesundheitskosten dämpfen.

Kritik an geplanter Regeländerung

Die FDP hatte im Landrat die Gesetzesrevision als «Blindflugmassnahme» und als «Gesetz auf Vorrat» bekämpft. Sie sei ein Eingriff in die freie Berufsausübung, erfordere mehr Bürokratie und der Spareffekt sei gemessen am Aufwand gering.

Bei einem Vierfünftelmehr hätte der Kanton auf eine obligatorische Abstimmung verzichten können. Die Fraktionen SP, Mitte, GLP, Grüne/EVP sowie die SVP-Mehrheit stimmten der Vorlage zu.

Die FDP war dagegen, hätte aber aus eigener Kraft das Vierfünftelmehr nicht kippen können. Ausschlaggebend waren mehrere Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion.

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